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Prämienverbilligung Basel-Stadt — Anspruch prüfen und Antrag stellen

Der Kanton gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge zur Reduktion der Krankenkassenprämien. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen und Ihren Antrag korrekt einzureichen.

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
30'000+
Bezüger in BS
CHF 500–3'000
Ersparnis pro Jahr
20 Minuten
Gespräch
Seit 2020
Erfahrung

Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt

Die Prämienverbilligung (auch IPV — Individuelle Prämienverbilligung) im Kanton Basel-Stadt wird vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) verwaltet. Rund 30'000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt erhalten bereits diese finanzielle Unterstützung zur Reduktion ihrer Krankenkassenprämien.

Rund 30'000 Personen im Kanton Basel-Stadt erhalten bereits Prämienverbilligungen. Das Verfahren ist kurz und einfach — es lohnt sich zu prüfen, ob Sie Anspruch haben. Es genügt ein Antrag pro Haushalt.

Anspruch haben Personen, deren Haushalts-Einkommen und Vermögen unterhalb der Leistungsgrenze liegt und die seit dem 1. Januar des laufenden Jahres im Kanton wohnen.

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Haushaltsgrösse und persönlicher Situation. Viele Personen erhalten Prämienverbilligung, auch wenn sie nicht damit rechnen. Es lohnt sich in jedem Fall, den Anspruch zu prüfen.

Bezüger im Kanton
ca. 30'000
Zuständige Stelle
ASB Basel-Stadt
Antragsfrist 2027
September–31. Dezember 2026

Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert? Auch bestehende Bezüger müssen Änderungen melden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

So funktioniert die Beantragung

1
Anspruch prüfen

In einem kurzen Gespräch von ca. 20 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

2
Dossier zusammenstellen

Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen: Steuererklärung, Versicherungspolice, Lohnabrechnungen.

3
Antrag einreichen

Den Antrag reichen wir gemeinsam mit Ihnen beim Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt ein.

Warum beantragen viele Berechtigte keine Prämienverbilligung?

Obwohl Tausende von Personen Anspruch hätten, stellen viele keinen Antrag. Die häufigsten Gründe: Das Verfahren wirkt kompliziert, viele wissen nicht ob sie berechtigt sind, und die Fristen werden oft verpasst. Dabei ist der Prozess einfacher als erwartet — vorausgesetzt, man kennt die genauen Anforderungen und Fristen.

Zu kompliziertDas Antragsverfahren wirkt aufwendig
UnsicherViele wissen nicht ob sie berechtigt sind
Keine ZeitFristen werden oft verpasst

Wer steckt hinter praemien-hilfe.ch?

praemien-hilfe.ch ist ein Service von EVO Partners GmbH, einem unabhängigen, FINMA-registrierten Versicherungsbroker mit Sitz in der Schweiz.

Wir sind keine staatliche Behörde und kein Kantonsamt. Wir sind ein privates Beratungsunternehmen, das sich auf die Schweizer Krankenversicherung spezialisiert hat.

Unser Angebot umfasst:

Hilfe bei der Prämienverbilligung (IPV) — für alle Kantone
Unabhängige Beratung zur Krankenversicherung (KVG und VVG)
Optimierung Ihrer Versicherungssituation und Prämien

Die Hilfe bei der Prämienverbilligung ist für Sie vollständig kostenlos. Als FINMA-registrierter Broker werden wir durch unsere Versicherungspartner vergütet, wenn wir eine Optimierung Ihrer Krankenversicherung empfehlen. Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu.

FINMA-registrierter Versicherungsbroker
Über 1'000 Dossiers bearbeitet seit 2020
Unabhängig von den kantonalen Behörden
Keinerlei Verpflichtung für den Klienten
4.8/5 Kundenbewertung

Häufige Fragen

Wer sind wir?+
praemien-hilfe.ch ist ein Service von EVO Partners GmbH, einem FINMA-registrierten unabhängigen Versicherungsbroker mit Sitz in der Schweiz. Wir sind seit 2020 tätig und haben bereits über 1'000 Dossiers für Prämienverbilligung bearbeitet. Neben der Prämienverbilligung beraten wir unsere Klienten auch zu ihrer gesamten Krankenversicherungssituation, um die beste Abdeckung zum besten Preis zu finden.
Sind Sie ein offizielles Kantonsamt?+
Nein. praemien-hilfe.ch ist eine private, unabhängige Beratungsplattform. Wir sind kein staatliches Organ. Die Prämienverbilligung kann auch direkt beim Amt für Sozialbeiträge (ASB) Basel-Stadt beantragt werden. Unser Service erleichtert Ihnen den Prozess und prüft gleichzeitig, ob Ihre Versicherungssituation insgesamt optimiert werden kann.
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?+
Anspruch haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Wohnsitz in der Schweiz. Im Kanton Basel-Stadt gilt: Einzelpersonen bis CHF 49'375, 4-Personen-Haushalte bis CHF 97'000 Jahreseinkommen.
Wie viel kann ich erhalten?+
Zwischen CHF 500 und CHF 3'000 pro Jahr, abhängig von Einkommen, Vermögen und Anzahl Personen. Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Erstausbildung sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Was kostet mich dieser Service?+
Für Sie entstehen keine direkten Kosten. Wir sind ein FINMA-registrierter Versicherungsbroker (EVO Partners GmbH) und werden nicht direkt von Ihnen vergütet.
Was ist der Unterschied zum direkten Kantonsantrag?+
Sie können den Antrag direkt beim Kantonsamt stellen. Wir helfen Ihnen vorab, Ihren Anspruch zu prüfen und das Dossier korrekt zusammenzustellen — ähnlich wie ein Treuhänder beim Steuerformular.
Wie lange dauert die Bearbeitung?+
Das Erstgespräch dauert ca. 20 Minuten. Der Entscheid durch das Kantonsamt erfolgt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

Haben Sie Ihren Anspruch noch nicht geprüft?

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Kein offizielles Kantonsamt. Ein Service von EVO Partners GmbH, FINMA-registrierter Broker.

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