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Prämienverbilligung beantragen — in jedem Kanton

Die Prämienverbilligung (IPV) steht Tausenden von Schweizer Einwohnerinnen und Einwohnern zu — doch viele beantragen sie nie. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen und Ihren Antrag korrekt einzureichen. Kostenlos und unverbindlich.

1'000+
Dossiers pro Jahr
CHF 500–3'000
Ersparnis/Jahr
20 Minuten
Erstgespräch
FINMA
Registriert

Was ist die Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Personen und Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Bund und die Kantone beteiligen sich gemeinsam an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung (KVG).

In der Schweiz haben über 2.4 Millionen Personen Anspruch auf Prämienverbilligung. Viele davon stellen jedoch keinen Antrag — aus Unwissenheit, wegen der administrativen Hürden oder weil sie nicht wissen, ob sie berechtigt sind.

Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen
Die Anzahl Personen in Ihrem Haushalt
Der Kanton, in dem Sie wohnen
Ihre aktuelle Krankenkassenprämie
Wussten Sie?

Über 2.4 Millionen Personen in der Schweiz haben Anspruch auf Prämienverbilligung — viele beantragen sie jedoch nie.

CHF 1.5 Mrd.
werden jährlich als Prämienverbilligung ausbezahlt

Prämienhilfe nach Kanton entdecken

Wählen Sie Ihren Kanton und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung schnell und einfach.

So funktioniert unsere Hilfe

1
Kanton wählen und Situation angeben

Wählen Sie Ihren Wohnkanton und beschreiben Sie kurz Ihre persönliche Situation — ob Einzelperson, Familie, Student oder Rentner. Das dauert weniger als 2 Minuten.

2
Kostenlose Prüfung durch unsere Experten

Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Wir kennen die genauen Kriterien und Fristen jedes Kantons.

3
Dossier zusammenstellen

Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen: Steuererklärung, Versicherungspolice, Lohnabrechnungen und weitere Dokumente je nach Kanton.

4
Antrag einreichen

Den Antrag reichen wir gemeinsam mit Ihnen beim zuständigen Kantonsamt ein. Sie erhalten danach innerhalb weniger Wochen einen Entscheid vom Kanton.

Warum verzichten viele Berechtigte auf ihre Prämienverbilligung?

Über 2.4 Millionen Schweizerinnen und Schweizer haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassenprämien. Ein grosser Teil davon stellt jedoch nie einen Antrag. Die häufigsten Gründe:

Zu kompliziertJeder Kanton hat eigene Formulare, Fristen und Anforderungen. Das Verfahren wirkt auf den ersten Blick aufwendig.
Unsicher über den AnspruchViele Personen glauben, sie hätten keinen Anspruch, obwohl sie berechtigt wären. Die Einkommensgrenzen sind grosszügiger als oft angenommen.
Fristen verpasstDie Anmeldefristen variieren je nach Kanton und werden oft übersehen. Ein verpasster Antrag bedeutet ein verlorenes Jahr Verbilligung.
Keine ZeitDas Zusammenstellen der Unterlagen und das Ausfüllen der Formulare kostet Zeit, die viele nicht haben.

Genau hier setzen wir an. Wir kennen die Anforderungen jedes Kantons und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Wer steckt hinter praemien-hilfe.ch?

praemien-hilfe.ch ist ein Service von EVO Partners GmbH, einem unabhängigen, FINMA-registrierten Versicherungsbroker mit Sitz in der Schweiz.

Wir sind keine staatliche Behörde und kein Kantonsamt. Wir sind ein privates Beratungsunternehmen, das sich auf die Schweizer Krankenversicherung spezialisiert hat.

Unser Angebot umfasst:

Hilfe bei der Prämienverbilligung (IPV) — für alle Kantone
Unabhängige Beratung zur Krankenversicherung (KVG und VVG)
Optimierung Ihrer Versicherungssituation und Prämien

Die Hilfe bei der Prämienverbilligung ist für Sie vollständig kostenlos. Als FINMA-registrierter Broker werden wir durch unsere Versicherungspartner vergütet, wenn wir eine Optimierung Ihrer Krankenversicherung empfehlen. Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu.

FINMA-registrierter Versicherungsbroker
Über 1'000 Dossiers bearbeitet seit 2020
Unabhängig von den kantonalen Behörden
Keinerlei Verpflichtung für den Klienten
4.8/5 Kundenbewertung

Häufige Fragen

Wer hat schweizweit Anspruch auf Prämienverbilligung?+
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, deren steuerbares Einkommen und Vermögen unterhalb der kantonal festgelegten Grenze liegt. Die Grenzen variieren je nach Kanton und Haushaltsgrösse erheblich. Auch Personen, die glauben, zu viel zu verdienen, sollten ihren Anspruch prüfen lassen. Über 2.4 Millionen Personen sind schweizweit berechtigt.
Kann ich für mehrere Personen einen Antrag stellen?+
Ja. Ein Antrag gilt pro Haushalt und kann alle versicherten Personen einschliessen — Partner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige. Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre in Erstausbildung haben häufig erhöhten Anspruch.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?+
In den meisten Kantonen ja — die Prämienverbilligung wird jährlich neu beantragt. In einigen Kantonen erfolgt eine automatische Berechnung aufgrund der Steuerdaten. Wir informieren Sie über die genaue Regelung in Ihrem Kanton.
Was kostet mich dieser Service?+
Die Hilfe bei der Prämienverbilligung ist für Sie vollständig kostenlos. Wir sind ein FINMA-registrierter Versicherungsbroker (EVO Partners GmbH) und werden nicht direkt von Ihnen vergütet.
Sind Sie ein offizielles Kantonsamt?+
Nein. praemien-hilfe.ch ist eine private, unabhängige Beratungsplattform. Wir sind kein staatliches Organ. Den Antrag können Sie auch direkt beim zuständigen Kantonsamt stellen. Wir erleichtern Ihnen diesen Prozess und prüfen gleichzeitig, ob Ihre Versicherungssituation optimiert werden kann.
Was passiert nach dem Erstgespräch?+
Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Situation sowie klare Handlungsempfehlungen. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie bei der Zusammenstellung des Dossiers und der Einreichung beim Kantonsamt. Es besteht keinerlei Verpflichtung.

Verpassen Sie nicht Ihre Antragsfrist

⚠️ Die Anmeldefristen variieren je nach Kanton und werden oft nur einmal jährlich angeboten.

Jeder Kanton legt seine eigene Frist fest, und ein verpasster Antrag bedeutet meist ein verlorenes Jahr Verbilligung. Wir kennen die genauen Fristen für Ihren Wohnkanton und sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, bis wann Sie handeln sollten.

Wer die Frist verpasst, verliert die Verbilligung für das laufende Jahr — das können mehrere hundert bis mehrere tausend Franken sein.

Jetzt Anspruch prüfen lassen

Wählen Sie Ihre Situation und prüfen Sie in 20 Minuten, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Kostenlos und unverbindlich.

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praemien-hilfe.ch ist ein privater Beratungsservice von EVO Partners GmbH, FINMA-registrierter Versicherungsbroker. Kein offizielles Kantonsorgan.

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