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Prämienverbilligung Bern — Anspruch prüfen und Antrag stellen

Der Kanton gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge zur Reduktion der Krankenkassenprämien. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen und Ihren Antrag korrekt einzureichen.

Was beschreibt Ihre Situation am besten?
1'000+
Dossiers pro Jahr
CHF 500–3'000
Ersparnis/Jahr
20 Minuten
Erstgespräch
FINMA
Registriert

Prämienverbilligung im Kanton Bern

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Personen und Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen — auch im Kanton Bern. Bund und Kanton beteiligen sich gemeinsam an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung (KVG).

Auch im Kanton Bern stellen viele Berechtigte nie einen Antrag — aus Unwissenheit, wegen administrativer Hürden oder weil sie nicht wissen, ob sie berechtigt sind. Es lohnt sich in jedem Fall, den Anspruch prüfen zu lassen.

Anspruch haben Personen, deren Haushaltseinkommen und -vermögen unterhalb der kantonal festgelegten Grenze liegt. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton und Haushaltsgrösse — wir prüfen sie kostenlos mit Ihnen im Erstgespräch.

Kanton
Bern
Zuständige Stelle
Kantonale Ausgleichskasse / Sozialversicherungsamt
Antragsfrist
Kantonal unterschiedlich — wir informieren Sie im Gespräch

Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert? Auch bestehende Bezüger müssen Änderungen melden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

So funktioniert die Beantragung

1
Anspruch prüfen

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch von ca. 20 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

2
Dossier zusammenstellen

Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen: Steuererklärung, Versicherungspolice, Lohnabrechnungen.

3
Antrag einreichen

Den Antrag reichen wir gemeinsam mit Ihnen bei der zuständigen Stelle im Kanton Bern ein.

Warum beantragen viele Berechtigte keine Prämienverbilligung?

Obwohl Tausende von Personen Anspruch hätten, stellen viele keinen Antrag. Die häufigsten Gründe: Das Verfahren wirkt kompliziert, viele wissen nicht ob sie berechtigt sind, und die Fristen werden oft verpasst. Dabei ist der Prozess einfacher als erwartet — vorausgesetzt, man kennt die genauen Anforderungen und Fristen.

Zu kompliziertDas Antragsverfahren wirkt aufwendig
UnsicherViele wissen nicht ob sie berechtigt sind
Keine ZeitFristen werden oft verpasst

Wer steckt hinter praemien-hilfe.ch?

praemien-hilfe.ch ist ein Service von EVO Partners GmbH, einem unabhängigen, FINMA-registrierten Versicherungsbroker mit Sitz in der Schweiz.

Wir sind keine staatliche Behörde und kein Kantonsamt. Wir sind ein privates Beratungsunternehmen, das sich auf die Schweizer Krankenversicherung spezialisiert hat.

Unser Angebot umfasst:

Hilfe bei der Prämienverbilligung (IPV) — für alle Kantone
Unabhängige Beratung zur Krankenversicherung (KVG und VVG)
Optimierung Ihrer Versicherungssituation und Prämien

Die Hilfe bei der Prämienverbilligung ist für Sie vollständig kostenlos. Als FINMA-registrierter Broker werden wir durch unsere Versicherungspartner vergütet, wenn wir eine Optimierung Ihrer Krankenversicherung empfehlen. Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu.

FINMA-registrierter Versicherungsbroker
Über 1'000 Dossiers bearbeitet seit 2020
Unabhängig von den kantonalen Behörden
Keinerlei Verpflichtung für den Klienten
4.8/5 Kundenbewertung

Häufige Fragen

Wer hat schweizweit Anspruch auf Prämienverbilligung?+
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, deren steuerbares Einkommen und Vermögen unterhalb der kantonal festgelegten Grenze liegt. Die Grenzen variieren je nach Kanton und Haushaltsgrösse erheblich. Auch Personen, die glauben, zu viel zu verdienen, sollten ihren Anspruch prüfen lassen. Über 2.4 Millionen Personen sind schweizweit berechtigt.
Kann ich für mehrere Personen einen Antrag stellen?+
Ja. Ein Antrag gilt pro Haushalt und kann alle versicherten Personen einschliessen — Partner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige. Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre in Erstausbildung haben häufig erhöhten Anspruch.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?+
In den meisten Kantonen ja — die Prämienverbilligung wird jährlich neu beantragt. In einigen Kantonen erfolgt eine automatische Berechnung aufgrund der Steuerdaten. Wir informieren Sie über die genaue Regelung in Ihrem Kanton.
Was kostet mich dieser Service?+
Die Hilfe bei der Prämienverbilligung ist für Sie vollständig kostenlos. Wir sind ein FINMA-registrierter Versicherungsbroker (EVO Partners GmbH) und werden nicht direkt von Ihnen vergütet.
Sind Sie ein offizielles Kantonsamt?+
Nein. praemien-hilfe.ch ist eine private, unabhängige Beratungsplattform. Wir sind kein staatliches Organ. Den Antrag können Sie auch direkt beim zuständigen Kantonsamt stellen. Wir erleichtern Ihnen diesen Prozess und prüfen gleichzeitig, ob Ihre Versicherungssituation optimiert werden kann.
Was passiert nach dem Erstgespräch?+
Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Situation sowie klare Handlungsempfehlungen. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie bei der Zusammenstellung des Dossiers und der Einreichung beim Kantonsamt. Es besteht keinerlei Verpflichtung.

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Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Wir begleiten Sie von der Prüfung bis zur Einreichung.

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